Freundschaftsspiele in der Wesermarsch wieder erlaubt

Ab Mittwoch gelten zahlreiche Lockerungen für den Sport in

Die 7-Tages-Inzidenz in der Wesermarsch liegt fünf Werktage in Folge unter 35. Entsprechend gelten ab Mittwoch, 2. Juni, etliche Lockerungen für den Amateur- und Breitensport. Es sind sogar wieder Testspiele erlaubt. Ein Überblick, was im Landkreis gilt, solange die Inzidenz unter 35 bleibt:

Die Verordnung schreibt lediglich vor, dass „In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen unter Anwendung des § 1 a die 7-Tage-Inzidenz nicht mehr als 35 beträgt, ist die für die Sportanlage oder sportliche Betätigung verantwortliche Person verpflichtet, Maßnahmen aufgrund eines Hygienekonzepts nach § 4 zu treffen.“

Was heißt das konkret?

  • Es gibt keine Testpflicht für Erwachsene und Trainer mehr
  • Keine Beschränkungen der Gruppengröße
  • Hallensport ist wieder erlaubt
  • Testspiele innerhalb des Landkreises oder gegen Gegner aus einem anderen Landkreis mit einer Inzidenz von unter 35 sind mit einem Hygienekonzept erlaubt
  • Kontaktsport für alle Altersgruppen
  • Umkleiden und Duschen können unter Einhaltung des Hygienekonzepts genutzt werden

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Im Hygienekonzept sind insbesondere Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen mit dem Corona-Virus vorzusehen, die

  • die Zahl von Personen auf der Grundlage der jeweiligen räumlichen Kapazitäten begrenzen und steuern,
  • der Wahrung des Abstandsgebots dienen,
  • Personenströme einschließlich Zu- und Abfahrten steuern und der Vermeidung von Warteschlangen dienen,
  • die Nutzung sanitärer Anlagen regeln,
  • das Reinigen von Oberflächen und Gegenständen, die häufig von Personen berührt werden, und von Sanitäranlagen sicherstellen und sicherstellen, dass Räume möglichst durch die Zufuhr von Frischluft gelüftet werden

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