Im Volleyball sind alle Entscheidungen gefallen

Teams des SV Nordenham verbleiben in ihren Ligen - AT Rodenkirchen steigt in die Bezirksliga auf

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Die Volleyball-Saison wurde abgebrochen. Nun steht fest, wie mit Auf- und Absteigern umgegangen wird. Wer zum Zeitpunkt des Abbruchs rechnerisch als Auf- oder Absteiger feststand, geht automatisch in die nächst höhere bzw. tiefere Spielklasse. Die Teams, bei denen es noch möglich gewesen wäre, einen Aufstiegs bzw. Nicht-Abstiegsplatz zu erreichen, dürfen wählen, in welcher Liga sie spielen möchten.

Somit verbleibt die erste Frauen-Mannschaft des SV Nordenham in der Landesliga. Sowohl die Zweite als auch die Dritte dürfen sich über den Klassenerhalt in der Bezirksliga freuen. Auch der Elsflether TB spielt weiter in dieser Liga.

Keine Relegation für den AT Rodenkirchen

Bei den Herren hatte die TSG Burhave den Aufstieg in die Bezirksliga bereits sportlich geschafft. Dem AT Rodenkirchen bleibt die Relegation erspart. Er kann als Zweiter in die Bezirksliga gehen. Der Elsflether TB verbleibt in der Bezirksklasse.

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Der Beschluss des Nordwestdeutschen Volleyball-Verbandes im Wortlaut:

  • 1. Die bestehenden Abstiegs- und Aufstiegsregelungen gelten lediglich für diejenigen Mannschaften, die zum Zeitpunkt des Saisonabbruchs als Aufsteiger bzw. Absteiger eindeutig und nicht mehr änderbar festgestanden haben.
  • 2. Die Qualifikations- und Relegationsspiele am Ende der Saison 19/20 werden ersatzlos gestrichen.
  • 3. Mannschaften, die zum Zeitpunkt des Saisonabbruchs auf einem Abstiegsplatz stehen und rechnerisch einen Nicht Abstiegsplatz gemäß den festgelegten Regularien erreichen könnten, erhalten das Angebot, für die Saison 20/21 in dieser Spielklasse zu verbleiben.
  • 4. Mannschaften, die zum Zeitpunkt des Saisonabbruchs nicht auf einem Aufstiegsplatz stehen und rechnerisch eine Platzierung erreichen könnten, die gemäß den festgelegten Regularien zum Aufstieg berechtigen würde, erhalten das Angebot zusätzlich in die höhere Spielklasse aufzusteigen. Dies gilt nur, wenn die Staffelstärke von 9 Mannschaften in allen Staffeln der Spielklasse nicht überschritten wird. Der Verbandsspielausschuss entscheidet über die Zulassung für die entsprechende Spielklasse.
  • 5. Der Rückmeldetermin zum Auf- und Abstieg (inkl. der Angebote aus Abschnitt 3 und 4) wird auf den 15.04.20 verschoben. Rückmeldung erfolgt an die Staffelleiter der entsprechenden bisherigen Spielklasse (Saison 19/20), an die Geschäftsstelle Referat Spielbetrieb und an den Verbandsspielwart bzw. Regionsspielwart.
  • 6. Für alle weiteren Mannschaften: Mannschaftsabmeldungen sowie die Mitteilung zum Wunsch in eine tiefere Spielklasse eingestuft zu werden hat bis zum 15.05.20 zu erfolgen.
  • 7. Es gibt keinen Meister der Saison 19/20.
  • 8. Weitere Regelungen zur Relegation bzw. zum Auf- und Abstieg in Ordnungen, Anlagen und Durchführungsbestimmungen im Verband und in den Regionen werden mit diesen Beschlüssen für die Saison 19/20 außer Kraft gesetzt.