Risikogebiet Wesermarsch: Auswirkungen auf den Sport

Laut Niedersächsischer Corona-Verordnung gibt es für Veranstaltungen unter 500 Zuschauer keine Einschränkungen

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Die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen tritt am 9. Oktober in Kraft. Sie besagt auch, welche Regeln in Landkreises gelten, die im Verhältnis zur Bevölkerung 50 oder mehr Corona-Fälle je 100.000 Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen aufweisen. Das ist im Landkreis Wesermarsch der Fall. Der Kreis ist somit „Risikogebiet“.

Der Blick in die Verordnung verrät, dass Sportveranstaltungen deswegen aber nicht abgesagt werden müssen. Sonderregeln gibt es für „Risikogebiete“ nur für private Feiern und Zusammenkünfte. Normalerweise dürfen in geschlossenen Räumen nicht mehr als 25 Personen zusammenkommen/feiern, wenn die Abstandsregelungen eingehalten werden. In einem „Risikogebiet“ sind nicht mehr als 10 Personen zulässig.

Striktes Alkoholverbot für Zuschauer

Es steht dem Landkreis Wesermarsch jedoch frei, eine eigene, ergänzende Allgemeinverfügung zu erlassen. Nach unseren Informationen wird sich diese aber nur auf die Gemeinde Lemwerder beziehen. Dort könnte somit auch der Sport ruhen. In den weiteren Gemeinden und Städten des Landkreises Wesermarsch dürfte demnach Sport ausgeübt werden.

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Dabei ist zu beachten, dass ab 50 Zuschauer eine Sitzplatz-Pflicht gilt, die Namen dokumentiert werden müssen, bis zum Sitzplatz eine Maske getragen werden muss und die Namen aller Anwesenden dokumentiert werden muss. Zudem herrscht ein striktes Alkoholverbot. Vereine können bei Zuwiderhandlung von ihrem Hausrecht Gebrauch machen. Update vom 8.10. 2020: Der NFV hat bekanntgegeben, dass ab sofort wieder Alkohol ausgeschenkt werden darf. Die Dokumentationspflicht gilt nun auch bei unter 50 Zuschauern.

Die offizielle Mitteilung des Landkreises Wesermarsch

Der Landkreis wird diese Verschärfungen in Form von Allgemeinverfügungen regeln. Die Allgemeinverfügungen werden gegenwärtig erstellt und am morgigen Freitag, 9. Oktober, auf der Homepage des Landkreises Wesermarsch unter www.landkreis-wesermarsch.de veröffentlicht.

Eine Allgemeinverfügung wird mit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung kreisweit gelten und regelt die vom Land Niedersachsen erlassenen Vorgaben bei Überschreitung des Inzidenzwertes. Eine weitere Allgemeinverfügung mit darüber hinausgehenden Maßnahmen wird ausschließlich für die Gemeinde Lemwerder gelten.

Beide Allgemeinverfügungen des Landkreises Wesermarsch sind abgestimmt auf die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen, die ebenfalls am Freitag, 9. Oktober, in Kraft treten wird und schon jetzt online unter www.landkreis-wesermarsch.de einsehbar ist.

Landrat Thomas Brückmann bedauert die aktuelle Entwicklung: „Uns allen war klar, dass mit Beginn der kälteren Jahreszeit steigende Corona-Fallzahlen auch für die Wesermarsch zu befürchten waren. Dieses zeigt auch die bundesweite Entwicklung mit der heute vom Robert -och-Institut gemeldeten Zahl von über 4.000 Neuinfektionen binnen 24 Stunden. Trotzdem hatten wir gehofft, dass uns der Ernstfall so lange wie möglich erspart bleibt.“

Nun ist es anders gekommen und der Landrat nimmt dieses nochmals zum Anlass um eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger in der Wesermarsch zu appellieren: „Nehmen Sie das Corona-Virus ernst und halten Sie sich an die Corona-Maßnahmen. Halten Sie Abstand, setzen Sie die Hygiene-Maßnahmen um. Nur so werden wir es gemeinschaftlich schaffen, die Fallzahlen schnellstmöglich wieder zu senken.“

Brückmann weiter: „In der Wesermarsch hatten wir in den vergangenen Wochen bezüglich des Infektionsgeschehens weniger Probleme mit Reiserückkehrern als vielmehr mit Familienfeiern. Auch das Corona-Geschehen in Lemwerder ist auf Familienfeiern zurückzuführen und unter den fatalen Folgen haben jetzt alle Wesermärschler und insbesondere die Lemwerderaner Bürgerinnen und Bürger zu leiden.“

Brückmann weiter: „Ich kann den Wunsch nach Normalität und damit auch nach Geselligkeit verstehen. Doch ist es leider so, dass uns das Virus diesen Freiraum nicht in der vor Corona gewohnten Art und Weise gibt. Die Folgen einer Missachtung der AHA-Regeln können, wie man sieht, fatal sein und die Gesundheit aller gefährden“, so der Landrat.

Brückmann hat neben der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger als höchstes Gut aber auch noch weitere Folgen im Blick: „Kinder können mancherorts nicht mehr in der gewohnten Form zum Kindergarten, zur Schule oder zum Sporttraining gehen. Ihnen wird ein Stück weit Normalität genommen. Und für die Eltern entstehen organisatorische Probleme in Bezug auf geschlossene Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen. Nicht zu vergessen auch die Negativeffekte für die Wirtschaft.“

Brückmann abschließend: „In diesem Sinne: Tragen Sie alle bitte mit einem rücksichtsvollen Verhalten dazu bei, dass sich die Lage in der Wesermarsch schnellstmöglich wieder entspannt, damit auch die nun eintretenden, unausweichlichen Maßnahmen schnellstmöglich wieder gelockert werden können.“

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