Sportstätten dürfen ab Mittwoch wieder öffnen

Training mit der Einhaltung des Mindestabstandes und der Hygiene-Vorschriften ist wieder möglich

Die Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus wurde am Dienstag überarbeitet. Für den hiesigen Sport gibt es einige gute Nachrichten. Wir fassen die wichtigsten Infos, die ab dem 6. Mai gelten, zusammen:

  • Alle öffentlichen und privaten Sportanlagen im Freien dürfen wieder öffnen
  • Ein Mindestabstand von 2 Metern zwischen den einzelnen Personen muss eingehalten werden. Es gibt aber kein grundsätzliches Verbot von irgendwelchen Sportarten
  • Körperkontakt ist verboten
  • Training ist unabhängig von der Personenzahl erlaubt, wenn der Mindestabstand eingehalten wird
  • Die Umkleiden, Duschen und Vereinsheime müssen geschlossen bleiben
  • Von herausragender Bedeutung ist die Einhaltung der Hygiene-Vorschriften 
  • Die genannten Punkte gelten ausschließlich für den Trainingsbetrieb

Wie die einzelnen Kommunen und Vereinsvorstände mit den neuen Regelungen umgehen, ist individuell zu erfragen.

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