General-Absage: Die NFV-Mitteilung im Wortlaut

Spiele fallen aus - Auch Training sollte nicht durchgeführt werden

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Nun ist es offiziell: Der Niedersächsische Fußballverband stellt den Spielbetrieb bis einschließlich 23. März ein. Hier die Mitteilung im Wortlaut:

„Der Fußball-Spielbetrieb in Niedersachsen wird ab sofort bis einschließlich Montag, 23. März, komplett eingestellt. Dies ist das Ergebnis einer kurzfristig einberufenen Präsidiumssitzung des Niedersächsischen Fußballverbandes. Die Generalabsage betrifft alle NFV-Spiel- und Altersklassen im Herren-, Frauen- und Jugendbereich auf dem Feld sowie Veranstaltungsformate in der Halle.

„Die sehr dynamische und kurzfristige Lageentwicklung bei der Verbreitung des Corona-Virus hat zu einer Neubewertung in Bezug auf die derzeitige Durchführung des Fußballspielbetriebes im Verantwortungsbereich des NFV geführt. Um den bisher veröffentlichten behördlichen Anordnungen und der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden, haben wir uns zu diesem Schritt entschieden“, erklärte NFV-Präsident Günter Distelrath. Mit der Aussetzung des Spielbetriebes will der NFV helfen, die Verbreitung des Virus bestmöglich einzudämmen. Distelrath: „Es geht um Risikominimierung und den Schutz der Menschen in Niedersachsen.“

Neben den angesetzten Partien des regulären Spielbetriebs sind auch Freundschaftsspiele von der Generalabsage betroffen. Zudem empfiehlt der NFV seinen Vereinen, den Trainingsbetrieb einzustellen. Distelrath: „Letztlich obliegt die Entscheidung den Vereinsverantwortlichen, doch ein jeder sollte seinen Beitrag dazu leisten, die Verbreitungsgeschwindigkeit des Coronavirus zu verlangsamen und so mögliche Ansteckungsketten zu verhindern.“

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Darüber bittet der NFV seine Vereine aktiv zu prüfen, ob es Spielerinnen, Spieler und Funktionäre in ihren Mannschaften gibt, die in den vergangenen zwei Wochen aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind.

In den kommenden Wochen wird der NFV die Entwicklungen intensiv beobachten und sorgfältig prüfen, inwieweit eine Wiederaufnahme des Spielbetriebes in Einklang mit den Empfehlungen bzw. Vorgaben der maßgeblichen Behörden möglich ist.

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